Häufig gestellte Fragen

1. Wie werde ich First Responder?

Alles was Sie hierzu wissen müssen, finden Sie hier

2. Ich arbeite in einem Gesundheitsberuf. Muss ich dennoch ein gültiges Zertifikat vorweisen?

Gewisse medizinische Fachpersonen müssen kein BLS-AED-SRC-Zertifikat einreichen. Als solche gelten:

  • Transportsanitäter/-innen eidg. FA
  • Rettungssanitäter/-innen HF
  • Ärzte / Ärztinnen
  • Pflegefachpersonen mit NDS (Anästhesie-, Intensiv-, oder Notfallpflege)

Von diesen vier oben genannten Berufsgruppen akzeptieren wir eine Kopie / Foto des Badges. Von allen anderen medizinischen Fachpersonen wird ein gültiges (< 2 Jahre) BLS-AED-SRC-Zertifikat vorausgesetzt.

3. Ich arbeite bei der Polizei oder einer Berufsfeuerwehr. Muss ich ein Zertifikat hochladen?

Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen, die im Rahmen ihrer Tätigkeit bei den Kantonspolizeien Solothurn und Bern sowie den Berufsfeuerwehren Bern, Basel und IFRB eine regelmässige BLS-AED-Schulung absolvieren, laden ihren Dienstausweis als Zertifikat hoch.

4. Ich bin Mitglied einer Milizfeuerwehr. Muss ich ein Zertifikat hochladen?

Es gelten die grundlegenden Voraussetzungen für alle First Responder. Das Hochladen, bzw. Aktualisieren eines gültigen BLS-AED-SRC-Zertifikats ist somit Pflicht.

5. Mein BLS-AED-Zertifikat läuft aus. Was muss ich tun?

Bitte melden Sie sich bei einem Kursanbieter, welcher SRC-zertifiziert ist und besuchen Sie den Refresherkurs des Komplettkurses (Generic Provider). Erfolgt kein Refresher, so werden Sie als First Responder nach erneuter Erinnerung abgeschaltet. Zur Erneuerung bleiben Ihnen nach Ablauf noch 60 Tage.

Aktualisieren Sie anschliessend Ihr Zertifikat in Ihrem Profil. Nach erneuter Prüfung werden Sie wieder als First Responder freigeschaltet.

6. Unterstehe ich der Schweigepflicht?

Ja. Das Verletzen der Schweigepflicht ist strafbar.

7. Bin ich als First Responder im Kanton Solothurn versichert?

Grundsätzlich ist der Versicherungsschutz Sache der First Responder.

Alle Einwohner/innen verfügen über eine obligatorische Krankenversicherung. Arbeitnehmende sind zudem durch eine separate Unfallversicherung (NBU) geschützt. Dieser Schutz reicht, um allfällige Schäden bei Einsätzen abzuwenden. Eine zusätzlich abgeschlossene Privathaftpflichtversicherung ergänzt diesen Versicherungsschutz.

8. Erhalte ich als First Responder Einsatzmaterial?

Mit der Freischaltung haben Sie Anrecht auf persönliches Einsatzmaterial. Dieses wird nach vorgängiger Kontaktaufnahme via E-Mail an einem unserer Standorte der Solothurner Spitäler AG (Bürgerspital Solothurn, Kantonspital Olten, Spital Dornach) nach Vorweisen eines amtlichen Ausweises ausgegeben.